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Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftabbrüche

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer soll erlaubt sein. Weitere Informationen beispielsweise zu Methoden dürfen Ärzte aber nicht angeben. Damit machen sie sich weiterhin strafbar.

 

Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie enthält auch die Namen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet einsehbar.

 

Als Nächstes geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Ausschussberatungen des Bundestages. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes hat dort bereits stattgefunden. Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kommt es in einem zweiten Durchgang erneut in den Bundesrat.

 

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