Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bemessungsgrundlage der Vergütung

Der Mandant hat Kenntnis davon, dass sich in zivil-, arbeits-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Angelegenheiten die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.

2. Vorschuss

Bei Erteilung eines Auftrags ist ein angemessener Kostenvorschuss auf Aufforderung hin binnen 7 Tagen zu entrichten. Soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, sind weitere Vorschüsse nach Aufforderung binnen gleicher Frist zu entrichten, wenn der Anfall weiterer Gebühren oder eines besonderen Aufwands absehbar ist.

Unterschreibt ein Mandant für eine andere Person als Vertretungsberechtigter (bspw. für eine juristische Person oder als gesetzlicher Vertreter), so haftet er auch persönlich für die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtungen, insbesondere wenn die andere Person zahlungsfähig ist oder wird.

3. Inkasso

Mit der Vollmachtserteilung werden die Rechtsanwälte berechtigt, die Zahlung der Forderung des Mandanten auf Ihr Anwaltskonto zu verlangen.

4. Haftung, besonderer Ausschluss in Ehesachen

Die Haftung der Rechtsanwälte und Ihrer Gehilfen ist für ein Schadensereignis auf einen Höchstbetrag von 1.000.000 EUR beschränkt,, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Es sei denn, es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen..

In Ehesachen haften sie Rechtsanwälte weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Berechnung des Versorgungsausgleichs vorzulegenden Unterlagen. Sie haften auch nicht für die Richtigkeit der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beiträge.

5. Rechtsmittel

Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen sind die Rechtsanwälte nur verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag erhalten oder einen mündlichen Auftrag schriftlich bestätigt haben. Soweit Zustellungen an den Mandanten erfolgt sind, trägt dieser die Gewähr dafür, dass der Fristbeginn den Rechtsanwälten unverzüglich, rechtzeitig und vollständig mitgeteilt wird.

6. Fernmündliche Auskünfte

Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der Rechtsanwälte sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

7. Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen

Sämtliche erwachsenen Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachterteilung an die Rechtsanwälte mit der Ermächtigung abgetreten, diese Abtretung dem Gegner und den Gerichten mitzuteilen.

 

8. Verjährung, Aktenverwahrung, besonderer Haftungsausschluss 

Ansprüche gegen die Rechtsanwälte verjähren drei Jahre nach Beendigung des Auftrags. Die Verpflichtung der Rechtsanwälte zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt ebenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags.

Für Verlust von Alten und Unterlagen durch Brand, Diebstahl oder Höhere Gewalt haften die Rechtsanwälte nicht.

9. Rechtsschutzversicherung

Jedes Mandat wird unabhängig von der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung erteilt. Das Bestehen einer solchen stellt den Mandanten nur insoweit von seiner Zahlungspflicht frei, wie die Versicherung tatsächlich und nach außergerichtlicher Aufforderung in angemessener Frist zahlt.

Für das erste Schreiben an eine Rechtsschutzversicherung werden keine gesonderten Gebühren berechnet. Bei weiterem Aufwand zahlt der Auftraggeber eine Pauschalgebühr von EUR 50,00, wenn die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind.

10. Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Der Mandant hat Kenntnis davon, dass bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz eine Überbürdung der entstehenden Kosten auf den Gegner nach § 12 a ArbGG ausgeschlossen ist, es also auch bei Obsiegen zahlungspflichtig bleibt.

11. Gerichtsstand

Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem erteilten Vertrag.

12. Wiederholte Inkasso-Mandate

Mit der Übersendung der Unterlagen zur Betreibung einer Forderung ist der Auftrag an die Rechtsanwälte erteilt, wenn sie zum wiederholten Male für einen Mandanten tätig werden. Der Erteilung einer besonderen schriftlichen Vollmacht bedarf es nicht. Es gelten die in der ersten Vollmacht erteilten Absprachen.

13. Entgelt

Die Gebührenrechnung der Rechtsanwälte sind in 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf eines der im Briefkopf angegebenen Kanzleikonten zu leisten.

14. Unwirksamkeiten

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen zur Folge.

15. Aufbewahrungspflicht der Gebührenrechnung

Der Mandant hat Kenntnis davon, dass er als Verbraucher dazu verpflichtet ist, die Gebührenrechnungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen, zwei Jahre lang aufzubewahren. Für Unternehmer gelten andere Aufbewahrungspflichten.