Wer kennt das nicht? Man kommt vom Einkauf zurück und will mit seinem Auto nach Hause fahren und wird von einem Zettel an der Windschutzscheibe begrüßt. Oder man bekommt einen Bescheid per Post mit einem kleinen Foto von sich selbst und soll nun Strafe zahlen für Übertretung der Höchstgeschwindigkeit. Aber nicht jedes verhängte Bußgeld ist auch berechtigt. Deshalb sollten Sie sich davor hüten, klein bei zu geben und die Strafe vorbehaltlos zahlen. Sprechen Sie mit unserem zuständigen Rechtsanwalt, der Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen kann, die Strafe zu mindern oder ganz aus der Welt zu schaffen.
Kontaktdaten:
Tel.: +49 (0)7156 - 4 35 90
E-Mail:contact@k-kanzlei.de