Eine enge Verbindung mit dem Familienrecht weist das Erbrecht auf. Schwerpunktmäßig befassen wir uns mit der Gestaltung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen, Vermächtnissen und Erbverträgen. Wir finden für Sie und Ihre Angehörigen angemessene Lösungen in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Auch die Frage, ob etwa eine Generalvollmacht, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erteilt werden soll, gehört, juristisch betrachtet, in den Bereich „Erbrecht“. Wir werden Sie bei den wichtigen Entscheidungen in diesem Rechtsgebiet über alle Möglichkeiten, Risiken und Konsequenzen aufklären und beraten, damit Sie beruhigt Ihre Wahl treffen können.
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