Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Delikte, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs zusammen hängen. Der Fahrer eines Autos oder eines LKWs hat eine ganz besondere Verantwortung, da er durch das Führen seines Fahrzeugs erhebliche Schäden an Sachen oder erhebliche Verletzungen an Personen verursachen kann.
Daher sind die Delikte wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die Trunkenheit am Steuer unter Strafe gestellt. Daneben gibt es auch die Straftatbestände des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).
Auch die Nötigung oder die unterlassene Hilfeleistung fallen unter das Verkehrsstrafrecht, wenn diese im Zusammenhang mit der Teilnahmen am Straßenverkehr begangen wurden.
In schlimmeren Fällen ist auch eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder sogar wegen fahrlässiger Tötung gegeben. Hier sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen.
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