Wenn es ein Rechtsgebiet gibt, welches das Recht in seiner ganzen Vielfalt widerspiegelt, dann ist dies das Kaufrecht. Vom alltäglichen Einkauf für den persönlichen Bedarf bis hin zu international operierenden Unternehmen, vom Erwerb des kleinsten Gegenstands bis hin zum Grundstückskauf: wir sind Ihr Partner bei allen anstehenden Fragen, wir begleiten Sie bei allen Problemen, die sich aus einem Kauf ergeben können. Auf diesem Rechtsgebiet vertreten wir Verbraucher, Einzel- und Großhändler, bis hin zu Unternehmen, die auf internationalem Gebiet tätig sind. Durch die Schuldrechtsreform haben die Verbraucherrechte und somit der Verbraucherschutz auch im Kaufrecht eine deutliche Stärkung erfahren.
Wichtig ist, diese Rechte zu erkennen und sie wahrzunehmen. Zudem machen Kaufverträge immer weniger vor nationalen Grenzen halt: umso wichtiger, dass Sie einen kompetenten Partner haben, der Sie in Fragen der internationalen Rechtsfindung berät. Haben Parteien eines Kaufvertrages ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten, so ist häufig UN-Kaufrecht, das sogenannte Wiener Übereinkommen (CISG), anwendbar. Als Einheitsrecht verdrängt dieses Übereinkommen materielles Recht sowie internationales Privatrecht und tritt an deren Stelle. Aber nicht nur die Frage, ob, sondern auch wo Sie Ihr Recht bekommen können, ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Belang: hierbei ist in den betreffenden Vertragsstaaten das EuGVÜ ein zuverlässiger Helfer, das die internationale Zuständigkeit von Gerichten in derartigen Streitigkeiten bestimmt.
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