Das Presserecht befasst sich mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Äußerungen und Bildern. Es gilt für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen ebenso wie für das Internet. Relevant ist das Presserecht zum einen für alle im Medienbereich tätigen Personen, wie z.B. Journalisten, Verleger, Redakteure, zum anderen ist es von großer Bedeutung für jeden Betroffenen, sei es Privatperson oder Unternehmen, wenn nach einer Veröffentlichung unwahrer, rufschädigender oder ehrverletzender Behauptungen Ansprüche auf Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchgesetzt werden sollen: Hierin liegt der Schwerpunkt unserer presserechtlichen Tätigkeit.
Durch das Internet hat das Presserecht in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung genommen. Denn je einfacher es ist, zu publizieren, desto intensiver wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Hier besteht oft wenig Problembewusstsein, was die öffentliche Äußerung und deren Konsequenzen betrifft, zumal die Grenze der Zulässigkeit durch die umfangreiche Kasuistik der Gerichte nur mühsam bestimmt werden kann.
Mehrere Verlage, aber auch von Pressemittteilungen betroffene Personen werden von unserer Kanzlei in presserechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.
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