Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört das Medienrecht. Dieses relativ junge Rechtsgebiet ist eng mit dem Presserecht verwoben. Durch die rasante Entwicklung neuer Verbreitungstechniken seit den 80er Jahren, darunter Kabel- und Satellitenübertragung, Mobilfunk und Internet, ergaben sich Fallgestaltungen, die mit den bisherigen Regularien des Presse- und Filmrechts nicht mehr erfasst werden konnten.
Neue Gesetze wurden als Reaktion auf die „Neuen Medien“ nötig.
Zum Medienrecht im engeren Sinne gehören die medienspezifischen Regelungen der Landespresse- und Rundfunkgesetze, Rundfunkstaatsverträge, Mediendienste- Staatsvertrag usw. Zu beachten sind aber, im sog. Medienrecht im weiteren Sinne, auch sämtliche „angrenzenden“ Rechtsgebiete wie beispielsweise das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Pressefreiheit des Grundgesetzes, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Jugendschutz, Verlagsrecht, Musikrecht, Internetrecht oder Titelschutz.
Man kommt auf viele Arten mit dem Medienrecht in Berührung, z.B. wenn eine eigene Homepage betrieben wird, über Internetauktionshäuser Waren verkauft werden, Gebühren für Nutzung von Diensten anfallen, Werbung geschaltet werden soll – nahezu jeder agiert täglich, sei es privat oder geschäftlich, in medienrechtlich relevanter Weise, oftmals ohne dies zu wissen.
Aber auch als Unternehmen ist man mit medienrechtlichen Bestimmungen konfrontiert, wenn eine medienrechtliche Zulassung benötigt wird, Verlage ein Online-Portal betreiben oder Online-Ausgaben ihrer Zeitungen bereithalten, Handel über Internet oder via Teleshopping erfolgt oder eine Homepage unterhalten wird.
Über alle Probleme, aber auch die vielen Möglichkeiten, die das Medienrecht gerade Unternehmern bietet, informieren wir Sie und stehen Ihnen beratend und begleitend zur Seite.
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