Türkisches Zivilrecht

Für viele sicher unbekannt ist die Tatsache, dass das türkische Zivilrecht weitestgehend dem schweizerischen Zivilrecht des Kantons Neuchatel entspricht. Das schweizerische Zivilrecht wiederum ähnelt dem deutschen, so dass lediglich in Detailfragen Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Recht bestehen, die dann aber teilweise ganz gravierend sind.

Wir beschäftigen uns u.a. mit dem türkischen Familienrecht, das aufgrund der steigenden Anzahl binationaler Ehen relevant ist und auch auf in der BRD lebende türkische Ehepaare Anwendung findet. So kümmern wir uns um Sorgerechtsfragen, Fragen des Unterhalts oder die Anerkennung deutscher (Scheidungs-)Urteile in der Türkei.

Aber auch im Bereich des Reiserechts und Schuldrechts wenden wir das türkische Recht an, etwa wenn in der Türkei Kaufverträge geschlossen oder Urlaubsreisen in die bei Deutschen beliebten Reiseziele in der Türkei unternommen werden.

Insbesondere der Umstand, dass wir Sie auch in der Türkei vor Gericht vertreten können und türkischsprachige Anwälte und Mitarbeiter unserer Kanzlei angehören, ermöglicht uns eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Interessen, die einen Bezug zum türkischen Zivilrecht aufweisen.

Ansprechpartner

Macit Karaahmetoglu

Rechtsanwalt

Macit Karaahmetoğlu

Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht

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Peter Horrig

Rechtsanwalt

Peter Horrig

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Evgenij Usarov

Rechtsanwalt

Evgenij V. Usarov

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Dr. Dr. (Univ. Istanbul) Altan Heper

Rechtsanwalt

Dr. Dr. Altan Heper

Anwalt (Türkei), Ausländischer Anwalt
nach § 206 BRAO

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Malsen Waldkirch

Rechtsanwalt

Alexander L.K. Freiherr v. Malsen-Waldkirch

Fachanwalt für Strafrecht

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Nuran Yilmaz

Rechtsanwältin

Nuran Yılmaz

 

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Malice Seferi

Rechtsanwältin

Malice Seferi

Fachanwältin für Familienrecht

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