Nebenklage/Opferrecht

Opfer einer Straftat müssen gegen den Täter Anzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung, werden die Opfer meistens als Zeugen geladen.

Um die Rechtsstellung des Opfers im Strafverfahren zu stärken, kann das Opfer auch als sog. Nebenkläger vor Gericht auftreten, wenn es sich um eine Straftat nach § 395 StPO handelt. Dabei kann sich das Opfer anwaltlich vertreten lassen.

Durch die Nebenklage erhält der Nebenkläger das Recht zur ständigen Anwesenheit in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Er hat außerdem insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, das Fragerecht und das Beweisantragsrecht. Somit tritt der Nebenkläger als „kleiner Staatsanwalt“ auf und hat so die Möglichkeit, an der gerechten Bestrafung des Täters entscheidend mitzuwirken.

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Macit Karaahmetoğlu

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