Sport ist als das größte gesellschaftliche Subsystem Deutschlands zunehmend von Bedeutung in unserem Alltag. Egal, ob man selbst aktiv Sport betreibt oder aber passiv mit dem Sport in Berührung kommt anhand der Medien, die uns eine Teilnahme daran ermöglichen – mit dessen zunehmender Kommerzialisierung kommt auch eine zunehmende Verrechtlichung des Sports einher.
Das Sportrecht lässt sich nicht einheitlich definieren und genau abgrenzen. Es ist als Solches nicht gesetzlich verankert. Dennoch berührt es als Querschnitt aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Markenrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht und Strafrecht täglich die unterschiedlichsten Gesetze.
Ob dabei die Autonomie des Sports gegenüber staatlichem Recht Fragen aufwirft, oder es konkret um Persönlichkeitsschutz, arbeitsvertragliche Fragestellungen, lizenzrechtliche Vermarktungen, Doping, Korruption oder Gewalt geht und ein gezieltes Vorgehen erforderlich wird - für die facettenreichen sportrechtlichen Problemstellungen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne beratend und vertretend zur Seite.
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