Ärger mit Rechnungen? Legen Sie Ihre Angelegenheit vertrauensvoll in unsere Hände und wir übernehmen für Sie die Geltendmachung ihrer Forderung. Kompetent, schnell und zuverlässig.
Ob anwaltliche Zahlungsaufforderung, Durchführung eines Mahnverfahrens oder gerichtliches Verfahren – wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
Bei Bedarf überprüfen wir für Sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Nur so können wir für Sie den sichersten Weg wählen und Sie vor unnötigen Kosten schützen.
Sollte Ihnen der aktuelle Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt sein, ermitteln wir diesen gerne bundesweit für Sie und fordern Ihr Recht ein.
Wir übernehmen auch die Beitreibung bereits gerichtlich festgestellter Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung einschließlich der Überwachung des vollständigen Forderungsausgleichs.
Mit einem obsiegenden Urteil ist Ihr Anspruch zwar richterlich festgestellt, das Ziel jedoch oftmals noch nicht erreicht. Im Falle mangelnder Zahlungsbereitschaft des Gegners muss die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, damit Sie an Ihr Geld gelangen.
Viele Schuldner versuchen, ihre Vermögenswerte dem Zugriff der Vollstreckungsorgane zu entziehen. Wir prüfen für Sie daher alle Möglichkeiten der Vollstreckung und lassen keinen Weg unversucht, um die beste Lösung für Sie zu finden.
Gerne beraten und vertreten wir Sie rund um das Thema Zwangsvollstreckung.
Kontaktdaten:
Tel.: +49 (0)7156 - 4 35 90
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