Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht beschreibt die speziell ausgestaltete Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung innerhalb einer Immobilie mit mehreren Wohnungen.

Die rechtliche Ausgangssituation: das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet im Hinblick auf die Eigentumsfrage nicht zwischen dem Grundstück und dem darauf befindlichen Gebäude.
Um aber dem seit dem 19. Jahrhundert stetig wachsenden Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und die Möglichkeit zu schaffen, auch einzelne Wohnungen und nicht gleich die ganze Immobilie zu erwerben, wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erlassen.

Konsequenz ist, dass an dem Grundstück, auf welchem ein Gebäude steht, ein Eigentumsanteil in Bruchteilen erworben werden kann, sowie volles Eigentum (Sondereigentum) an der jeweiligen Wohnung. Oft ist das Sondereigentum mit Sondernutzungsrechten, etwa für PKW-Stellplätze oder Wasch- und Trockenräume, verknüpft. Im Gemeinschaftseigentum stehen die gemeinsam genutzten Teile des Gebäudes, also Hausflur, Treppen, Fahrstuhl. Wichtig ist diese Differenzierung, weil dieFrage der Instandhaltung und der damit verbundenen Kosten davon abhängt.

Die Eigentümer bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Da viele unterschiedliche Parteien zusammenleben, bedarf es gewisser Regeln, die in der Gemeinschaftsordnung („Hausordnung“) aufgestellt werden, welche wiederum durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung erlassen und geändert wird. Für große Wohnanlagen wird meist ein Hausverwalter bestellt, der sich um die Belange der Gemeinschaft kümmert.

Das WEG selbst liefert bereits durch eine Vielzahl von Regelungen detaillierte Antworten auf Fragen der Rücklagenbildung, Instandhaltung, Verwaltung der Anlage usw.

Dennoch kommt es bisweilen zu Streitigkeiten, die von den Beteiligten, was in der Natur der Sache liegt, sehr emotional geführt werden.

„Klassiker“ sind in der Grünanlage spielende Kinder, laute Nachbarn, das Abstellen von Fahrrädern oder Kinderwagen im Hausflur, Parkplatzbenutzung, Anbringung von Parabolantennen, das Halten von Haustieren uvm.

Gerne beraten wir Sie ausführlich, um eine Eskalation zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander herbeizuführen. Auch geben wir Anleitung für die Eigentümerversammlung, helfen bei der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung und entwerfen und prüfen sämtliche sonstige Verträgen und Rechtsfragen, welche sich rund um das Wohnungseigentum ergeben.

Ansprechpartner

Macit Karaahmetoglu

Rechtsanwalt

Macit Karaahmetoğlu

Fachanwalt für
Urheber- und Medienrecht

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Peter Horrig

Rechtsanwalt

Peter Horrig

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Evgenij Usarov

Rechtsanwalt

Evgenij V. Usarov

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Dr. Dr. (Univ. Istanbul) Altan Heper

Rechtsanwalt

Dr. Dr. Altan Heper

Anwalt (Türkei), Ausländischer Anwalt
nach § 206 BRAO

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Malsen Waldkirch

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Alexander L.K. Freiherr v. Malsen-Waldkirch

Fachanwalt für Strafrecht

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Nuran Yilmaz

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Nuran Yılmaz

 

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Malice Seferi

Rechtsanwältin

Malice Seferi

Fachanwältin für Familienrecht

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