Staatsangehörigkeits-/Einbürgerungsrecht

Ein Staat ist im rechtlichen Sinne nur dann ein Staat, wenn er neben einem Staatsgebiet auch über Staatsgewalt verfügt und ein Staatsvolk hat. Die Staatsangehörigkeit (im deutschen Recht auch „Staatsbürgerschaft“) ist gleichsam die „Mitgliedschaft“ in einem Staat.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann kraft Gesetzes erworben werden durch

  1. Geburt, wenn ein Elternteil Deutsche/r ist
  2. Status (Art. 116 I GG, betrifft hauptsächlich Spätaussiedler)
  3. Option, wenn ein Kind in der BRD geboren wird und ein Elternteil seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat.

Dieses im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) aus dem Jahre 2000 normierte Optionsmodell ermöglicht es v.a. Migranten der 2. und 3. Generation, die eigene Integration auch nach außen hin durch die deutsche Staatsangehörigkeit zu manifestieren. Allerdings darf keine Doppelstaatsangehörigkeit auf Dauer entstehen, so dass solche Personen nach Vollendung des 18. und vor Vollendung des 23. Lebensjahres erklären müssen, ob sie die deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen.

Die Staatsangehörigkeit kann zudem auf Antrag erlangt werden. In dem nun reformierten Einbürgerungsverfahren werden an Einbürgerungswillige aber sehr Anforderungen (solide Sprachkenntnisse, Kenntnisse in deutscher Kultur, Geschichte, Politik, gesicherter Lebensunterhalt) gestellt, welche auch abgefragt werden. In naher Zukunft wird auch die Teilnahme an einem Einbürgerungskurs verpflichtend werden.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann aber auch auf vielerlei Weise verloren gehen, z.B. durch Adoption durch Ausländer, Verzicht, Nichtoptieren, Eintritt in ausländische Streitkräfte und v.a. der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit auf Antrag, wobei hier für einige EU-Bürger Ausnahmen gelten.

Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben oder aufgeben möchten bzw. müssen, für einen (Ehe-)Partner oder Kind eine deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit anstreben, auswandern möchten, Probleme bei der Passausstellung haben oder sich einfach über Möglichkeiten, Rechte und Pflichten rund um die Staatsangehörigkeit informieren möchten: wir helfen Ihnen kompetent unter Berücksichtigung familien-, erb- und ausländerrechtlicher Aspekte weiter.

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Macit Karaahmetoğlu

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