Das Allgemeine Zivilrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Privatpersonen aber auch Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und Geläufig hierfür ist daher auch die Bezeichnung Bürgerliches Recht (von lat. cives = Bürger).
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