Das Internationale Privatrecht regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Vorschriften des internationalen Privatrechts finden sich in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Haager Testamentsformübereinkommen), europäischen Recht (z.B. Europäische Erbrechtsverordnung, Europäische Ehegüterverordnung) und nationalen Recht (EGBGB).
Wir stehen Ihnen auf diesem breiten Feld des menschlichen Miteinanders mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Seite.
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO
Tel.: +49 (0)7156 - 4 35 90
E-Mail: contact@k-kanzlei.de