Nach einem Verkehrsunfall gibt es viele Fragen: Wer ist schuld? Was ist jetzt wichtig und zu beachten? Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Benötige ich ein Gutachten? Wer trägt die Kosten? Wohin mit dem kaputten Auto? Wer zahlt den Schaden? Welche Ansprüche stehen mir zu? Muss das Auto repariert werden, oder ist eine fiktive Abrechnung möglich?
Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt, Herr Evgenij Usarov, berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Verkehrsunfallschäden, Groß- und Personenschäden, sowohl im Inland, als auch im Ausland. Herr Usarov bietet Ihnen langjährige Berufserfahrung und ein fundiertes und umfangreiches, fachanwaltliches Wissen. Ferner ist er als ADAC-Vertragsanwalt an ein Netzwerk von über 600 ADAC-Vertragsanwälten und ADAC-Vertrauensanwälten im In- und Ausland angebunden. Für ADAC-Mitglieder ist die erste Beratung im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sofern Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie wissen, dass im Bereich der Verkehrsunfallschäden die Gegenseite Ihre Anwaltskosten übernimmt, sofern Ihre Rechte durchgesetzt und die Ihnen entstandenen Schäden vollständig erstattet werden. Ihre Zufriedenheit ist unsere oberste Priorität.
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO
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