In unserer Kanzlei bieten wir unseren Mandanten umfassende Unterstützung im Kündigungsschutzrecht, auch im Hinbleick auf etwaige sozialrechtliche Konsequenzen (z.B. Sperrzeit). Wir beraten unsere Mandanten bereits im Vorfeld einer Kündiung, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Kündigung (z.B. auch in Bezug auf eine ggf. erforderliche Anhörung des Betriebsrats, Zustimmung des Integrationsamts, Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit) sicherzustellen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Zudem unterstützen wir unsere Mandaten bei der Verhandlung von Abfindungen und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Situation.
Wir stehen unseren Mandanten bei der der Durchsetzung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche und Rechte bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche mit Engagement und Nachdruck zur Seite.
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO
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