Unter Nachbarrecht versteht man die Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze. Maßgeblich sind hierfür zunächst die für das gesamte Bundesgebiet geltenden im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgestellten Regeln. In Baden-Württemberg gelten die Regelungen des Gesetzes über das Nachbarrecht (NRG) zusätzlich.
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