Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit der Verhängung von Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Verkehrsverstößen, Umweltvergehen oder Verstößen gegen gewerbliche Vorschriften. Es umfasst ein breites Spektrum von Verstößen, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ruhestörungen und Verstöße gegen Umweltauflagen.
Die Verfahren im Bußgeldrecht können komplex und für den Laien schwer durchschaubar sein, insbesondere wenn es um Fristen und die richtige Form der Einsprüche geht. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Anfechtung von Bußgeldbescheiden und der Verteidigung Ihrer Rechte.
Wir analysieren die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe, prüfen alle Beweismittel und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Strategien, um Bußgelder; Fahrverbote oder andere Sanktionen zu reduzieren oder ganz abzuwenden. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bußgeldrecht, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Fachanwalt für Strafrecht
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