Ob Sie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen, auflösen, kaufen oder umwandeln wollen, bei jedem Schritt, vom Entwurf der Gesellschaftsverträge, Satzungen von Genossenschaften und Stiftungen an begleiten wir Sie und Ihr Projekt. Bei der Wahl der für Sie am besten geeigneten Rechtsform beraten wir stets unter Berücksichtigung unternehmensbezogener, steuerrechtlicher sowie erb- und familienrechtlicher Gesichtspunkte. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auch auf die Themenkomplexe Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Eintragungen im Handelsregister, umwandlungsrechtliche Vorgänge, Geschäftsführung und Prokura.
Bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen sind wir beratend tätig und führen für Sie gerichtliche Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO
Tel.: +49 (0)7156 - 4 35 90
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