Maklerrecht

Maklerrecht

Das Maklerrecht regelt alles Rechtliche zu der Vermittlertätigkeit im Immobiliengeschäft. Es ist ein weitgehend eigenständiger Bereich des Zivilrechts, der sich mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen durch unabhängige Dritte beschäftigt. Ein Makler hat die Aufgabe, Verkäufer und Käufer zusammenzubringen und dies zum Zwecke einen Haupt-Vertrag abzuschließen. Beim Immobilienmakler ist dieser Hauptvertrag häufig ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag über ein Haus oder eine Wohnung. Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten von Immobilienmaklern und Kunden  stellt sicher, dass beide Parteien ihre Interessen in einer rechtlich sicheren Umgebung wahren können.

Ansprechpartner

Macit-Karaahmetoglu

Macit Karaahmetoğlu

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Details über Macit Karaahmetoğlu

Peter Horrig

Peter Horrig

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Details über Peter Horrig

Evgenij V. Usarov

Evgenij V. Usarov

Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt

Details über Evgenij V. Usarov

Alexander L.K. Freiherr v. Malsen-Waldkirch

Alexander L.K. Freiherr v. Malsen-Waldkirch

Fachanwalt für Strafrecht

Details über Alexander L.K. Freiherr v. Malsen-Waldkirch

Dr. Dr. Altan Heper

Dr. Dr. Altan Heper

Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO

Details über Dr. Dr. Altan Heper

Malice Seferiv

Malice Seferi

Fachanwältin für Familienrecht

Details über Malice Seferi

Sie haben Fragen oder benötigen Beratung?

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an:

+49 (0)7156 - 4 35 90