Das Maklerrecht regelt alles Rechtliche zu der Vermittlertätigkeit im Immobiliengeschäft. Es ist ein weitgehend eigenständiger Bereich des Zivilrechts, der sich mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen durch unabhängige Dritte beschäftigt. Ein Makler hat die Aufgabe, Verkäufer und Käufer zusammenzubringen und dies zum Zwecke einen Haupt-Vertrag abzuschließen. Beim Immobilienmakler ist dieser Hauptvertrag häufig ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag über ein Haus oder eine Wohnung. Das Maklerrecht regelt die Rechte und Pflichten von Immobilienmaklern und Kunden stellt sicher, dass beide Parteien ihre Interessen in einer rechtlich sicheren Umgebung wahren können.
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