Das Jugendstrafrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren befasst. Ziel ist es, auf die individuelle Situation und den Entwicklungsstand der jungen Menschen einzugehen und erzieherische Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen.
Rechtsanwalt Frhr. von Malsen-Waldkirch bietet spezialisierte Rechtsberatung und -vertretung, um die bestmöglichen Ergebnisse für junge Mandanten zu erzielen. Er setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen wie Sozialstunden, Therapie oder Bewährung anstelle von Freiheitsstrafen ergriffen werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Sensibilität im Umgang mit jugendlichen Straftätern, um faire und gerechte Lösungen zu erreichen.
Fachanwalt für Strafrecht
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