Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein. Wir vertreten und beraten Sie in allen Bereichen des Unterhaltsrechtes.
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
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