 
Mitbestimmungs- / Betriebsverfassungsrecht
Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte und Personalräte zu allen Aspekten der Mitbestimmung. Wir unterstützen bei der Verhandlung und Umsetzung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Interessenausgleichen und Sozialplänen, ggf. auch vor der Einigungsstelle. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Konflikten und rechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite, ggf. auch vor dem Arbeitsgericht. Bei Bedarf führen wir auch Schulungen auf dem Gebiet des Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrechts, insbesondere zu Fragen der Wahl des Betriebsrats durch.
Auf dem Gebiet des Mitbestimmungs- und Betreibsverfassungsrechts stehen wir unseren Mandanten bei der der Durchsetzung ihrer Ansprüche und Rechte bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche auf mit Engagement und Nachdruck zur Seite.
 
 
 
 
Fachanwalt für Strafrecht
 
Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO
 
 
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