Wir beraten Sie von der Hilfestellung bei der Beantragung der Baugenehmigung bis hin zu Prüfung und Gestaltung von Architekten-, Bauträger- und Bauhandwerkerverträgen. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei der rechtlichen Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder der Abwehr von ungerechtfertigten Nachforderungen. Wir begleiten Sie und Ihr Bauvorhaben umfassend, egal ob Sie Auftraggeber, Handwerker, Projektsteuerer, General- oder Subunternehmer sind.
Fachanwalt für Strafrecht
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