Betäubungsmittelstrafrecht
„Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst verschiedene Arten von Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, die nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar sind. Als spezialisierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise und engagierter Verteidigung zur Seite. Ob es um Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, den Besitz oder Handel von Betäubungsmitteln geht – ich biete Ihnen kompetente Verteidigung und setze mich konsequent für Ihre Rechte ein. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und professionelle Unterstützung in allen Phasen des Strafverfahrens, um die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.“
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
Ausländischer Anwalt nach § 206 BRAO
Tel.: +49 (0)7156 - 4 35 90
E-Mail: contact@k-kanzlei.de