Wenn Sie etwas Neues erschaffen haben, sind sie dessen Urheber. Das gilt für Erfindungen ebenso wie für Kunstwerke. Die Beziehung des Urhebers zu seinem Werk und dessen Rechtsnachfolge werden durch das Urheberrecht bestimmt. Es spricht dem Urheber ein Recht auf sein sog. „geistiges Eigentum“ zu.
Die Möglichkeiten, das Urheberrecht zu verletzen sind vielfältig und daher in verschiedenen Gesetzen verteilt. Daher ist es notwendig, sich einen Überblick über seine Rechte als Urheber zu verschaffen und bei einer möglichen Verletzung die richtigen Schritte einzuleiten. Dabei spielt der einstweilige Rechtsschutz eine herausragende Rolle, mit dem wir auch Ihnen gerne behilflich sein können.
Fachanwalt für Strafrecht
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