Für viele sicher unbekannt ist die Tatsache, dass das türkische Zivilrecht weitestgehend dem schweizerischen Zivilrecht des Kantons Neuchatel entspricht. Das schweizerische Zivilrecht wiederum ähnelt dem deutschen, so dass lediglich in Detailfragen Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Recht bestehen, die dann aber teilweise ganz gravierend sind.
Wir beschäftigen uns u.a. mit dem türkischen Familienrecht, das aufgrund der steigenden Anzahl binationaler Ehen relevant ist und auch auf in der BRD lebende türkische Ehepaare Anwendung findet. So kümmern wir uns um Sorgerechtsfragen, Fragen des Unterhalts oder die Anerkennung deutscher (Scheidungs-)Urteile in der Türkei.
Aber auch im Bereich des Reiserechts und Schuldrechts wenden wir das türkische Recht an, etwa wenn in der Türkei Kaufverträge geschlossen oder Urlaubsreisen in die bei Deutschen beliebten Reiseziele in der Türkei unternommen werden.
Insbesondere der Umstand, dass wir Sie auch in der Türkei vor Gericht vertreten können und türkischsprachige Anwälte und Mitarbeiter unserer Kanzlei angehören, ermöglicht uns eine umfassende Wahrnehmung Ihrer Interessen, die einen Bezug zum türkischen Zivilrecht aufweisen.
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt (Türkei)
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