Wettbewerbsverbote, die entgegen den Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) keine Karenzentschädigung vorsehen, sind nichtig. Enthält der schriftliche, dem Arbeitnehmer ausgehändigte Arbeitsvertrag neben einem Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigungszusage aber eine salvatorische Ersetzungsklausel, kann diese zu einem wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot mit der Zusage einer Karenzentschädigung in gesetzlicher Höhe führen.