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Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag hat seine Beratungen zum Pflegestärkungsgesetz aufgenommen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht ab dem 1.1.2015 einige Änderungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor. Hier die wichtigsten Anpassungen:

Ab dem 1.1.2015 sollen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht werden. Geplant ist, Unterstützungsleistungen wie die Kurzzeit-, Verhinderungs- sowie Tages- und Nachtpflege auszubauen und besser miteinander kombinieren zu können.

In stationären Einrichtungen soll es möglich gemacht werden, künftig bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen.

Um die Leistungen in der Pflege ausbauen zu können, sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten steigen:

  • ab 2015 – um 0,3 %
  • voraussichtlich ab 2017 um weitere 0,2 % auf dann insgesamt 2,55 %.

Mit einem weiteren Schritt sollen der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Geplant ist, die Zahl der Pflegestufen von 3 auf 5 auszuweiten. Damit soll den Bedürfnissen von Demenzkranken besser gerecht werden. Neuer Maßstab ist dann der Grad der Selbstständigkeit.